Allgemeinen Bedingungen

Allgemeines

Die Haupttätigkeit von GLOBAL INTERNATIONAL PRODUCTS N.V. mit Gesellschaftssitz in 9600 Ronse, Pont West 106, Bfk. A000, eingetragen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0828.536.782 (im Folgenden „GIP“), ist der Verkauf von Pferdeausrüstung.
Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen (im Nachfolgenden „AB“) sind anwendbar auf alle Verkäufe, die zwischen GIP und einem gewerblichen Käufer (im Folgenden der „Käufer“) abgeschlossen werden. Die Allgemeinen Bedingungen des Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Die AB werden jedem Käufer, der eine Bestellung aufgibt, mitgeteilt, bevor ein persönlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird. GIP behält sich das Recht vor, von den aktuellen AB abzuweichen. Diese Abweichung ist jedoch erst dann gültig, wenn sie schriftlich festgelegt und vor der Bestellung von GIP unterzeichnet wird.

Die aktuellen AB werden als durch den Käufer akzeptiert betrachtet, wenn er, einem Bestellschein entsprechend, dem diese AB beigefügt werden, eine erste Bestellung aufgibt oder wenn er die AB ausdrücklich unterzeichnet. Die AB können zu jedem Zeitpunkt und ohne vorherige Warnung von GIP geändert werden. Diese Änderungen können Folgen für zukünftige Bestellungen bewirken. Die geänderten AB gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen den Parteien ab dem Versand durch GIP infolge einer vom Käufer aufgegebenen neuen Bestellung.

Wenn GIP beschließt, keinen Anspruch auf bestimmte Klauseln des AB zu erheben, bedeutet dies in keiner Weise einen Verzicht auf diese Klausel oder die AB in ihrer Gesamtheit.

Bestellungen

Alle Angebote von GIP sind, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen, für einen Zeitraum von 15 Tagen gültig. Die im Angebot enthaltenen Preise sind nur dann gültig, wenn das gesamte Angebot angenommen wird.

Um von GIP berücksichtigt zu werden, muss jede Bestellung über einen von GIP bereitgestellten und vom Käufer unterzeichneten Bestellschein erfolgen, es sei denn, GIP bestätigt schriftlich, dass die Bestellung auf andere Weise angenommen und damit rechtsgültig zustande gekommen ist. Bei der ersten Bestellung müssen darüber hinaus die aktuellen AB unterzeichnet werden. Diese bleiben für alle zukünftigen Bestellungen uneingeschränkt gültig. Die Unterzeichnung des Bestellscheins oder jegliche andere Art der Zustimmungserklärung eines von GIP ausgehenden Angebots, dem die aktuellen AB beigefügt werden, schließt auch die bedingungslose Annahme der aktuellen AB ein.

Nur bei einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch GIP gilt GIP als an einen Bestellung gebunden. GIP ist nicht zur Annahme einer Bestellung verpflichtet und darf Bestellungen ablehnen, z. B. wenn der Käufer noch offene Schulden gegenüber GIP hat.

Jede Bestellung, die von einem Käufer aufgegeben wird, stellt eine unwiderrufliche Kaufabsicht dar. Sobald sie einmal von GIP angenommen wurde, kann eine Bestellung weder angepasst noch storniert werden. GIP kann jedoch schriftlich und ausdrücklich bewilligen, dass: 

  • eine Änderung an einer Bestellung vorgenommen wird, wobei sich GIP gleichwohl das Recht vorbehält, den ursprünglichen Liefertermin infolge der Änderung zu verschieben;
  • eine Bestellung durch den Käufer storniert wird, wobei eine Geldbuße von 20 % des Gesamtpreises der Bestellung zu Lasten des Käufers fällig wird, vorbehaltlich des Rechts von GIP, einen höheren Betrag zu verlangen, wenn der von GIP erlittene Schaden über dem Pauschalbetrag der Geldbuße von 20 % des Gesamtpreises liegt.

Eine Bitte um Änderung der Bestellung wird nur dann in Betracht gezogen, wenn sie GIP schriftlich an folgende E-Mail-Adresse mitgeteilt wird: [email protected]

Von GIP angenommene Änderungen an der Bestellung führen dazu, dass sich das in Artikel 3 genannte Zieldatum automatisch und gemäß der Einschätzung von GIP verlängert. GIP kann in keinerlei Weise für vermeintliche Schäden aufgrund der Verlängerung des Zieldatums infolge der vom Käufer gewünschten Änderungen an der Bestellung haftbar gemacht werden. Bei Änderungen an der Bestellung kann das ursprüngliche Zieldatum nur nach ausdrücklicher Zustimmung von GIP eingehalten werden. Dies ist immer nur unter der Bedingung möglich, dass alle zur Erreichung der ursprünglichen Zieltermine erforderlichen Kosten zu Lasten des Käufers gehen.

Verhandlungen über Bestelländerungen haben in keinerlei Weise Einfluss auf die Ausführung des ursprünglichen Kaufvertrages. Keine der beiden Parteien hat das Recht, die Ausführung der ursprünglichen Bestellung oder daraus hervorgehende Verbindlichkeiten (wie die Bezahlung für gelieferte Waren) infolge von Verhandlungen über Bestelländerungen auszusetzen.

Lieferung und Risiko

Der Bestellschein und/oder die Auftragsbestätigung, der/die von GIP ausgestellt werden, können ein Zieldatum für die Lieferung enthalten. Dieses ist lediglich ein Richtwert und dient nur zu Informationszwecken. Der Aufschub des Zieltermins kann in keinerlei Weise eine Entschädigung des Käufers oder eine Zahlungsverweigerung für die gelieferten Waren begründen noch zu einer Stornierung der Bestellung führen.
Das Risiko eines Verlusts oder eines Schadens an den Waren wird ab der Lieferung auf den Käufer übertragen.

Die Lieferung erfolgt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, Ex Works bei der Adresse des Sitzes von GIP. Die Transportkosten und -risiken gehen zu Lasten des Käufers. GIP haftet für keinerlei Folgen des Transports, eines Diebstahls, der Zerstörung oder anderer Risiken, auch wenn das Transportunternehmen von GIP ausgewählt wurde. Im Falle wie auch immer gearteter Schäden, auch solcher, die während des Transports entstanden sind, hat der Käufer kein Regressrecht gegenüber GIP und muss Regress gegen das Transportunternehmen oder seinen Versicherer ausüben.

Die Verladung der Ware erfolgt durch den Käufer und auf sein eigenes Risiko. Der Käufer haftet für alle während oder bei der Lieferung entstehenden Schäden.

Der Käufer, der sich weigert, die bestellten Waren abzuholen, muss nach dem 15. Tag des ursprünglichen Lieferdatums eine Lagergebühr von täglich 25 EUR netto zahlen. Alle Risiken durch Feuer, Diebstahl oder andere Schäden gehen ab dem ursprünglichen Lieferdatum zu Lasten des Käufers. Weigert sich der Käufer, die bestellte Ware am ursprünglichen Lieferdatum abzuholen, ist der Kaufpreis unmittelbar ab dem ursprünglichen Lieferdatum von GIP einforderbar. Der Käufer kann die Waren danach erst dann in Empfang nehmen, wenn er GIP den vollen Kaufpreis, die fälligen Lagergebühren sowie etwaige Verzugszinsen und Schadensersatzzahlungen bezahlt hat.

GIP ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, es wurde vertraglich eine Abweichungsregelung getroffen oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. GIP ist berechtigt, die gelieferten Waren gesondert in Rechnung zu stellen.

Nichtkonformität

Es obliegt dem Käufer, die gelieferten Waren zu überprüfen und gegebenenfalls alle notwendigen Anmerkungen zu den Waren gemäß den nachfolgend beschriebenen Bedingungen zu machen. In Ermangelung dessen werden die Waren als vertragsgemäß geliefert betrachtet.

Die Anmerkungen hinsichtlich der Konformität der Waren oder sichtbaren Mängel sind per Einschreiben innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Waren, zusammen mit Fotos, die die Nichtkonformität oder sichtbaren Mängel zeigen, an GIP zu senden.

Jeder Weiterverkauf oder Gebrauch der Waren durch den Käufer entbindet diesen von seinem Recht, Anmerkungen zur Konformität der Waren zu formulieren. Die Garantie deckt keinerlei Mängel oder Verlust von Waren, die die Folge einer unsorgfältigen Lagerung der Waren durch den Käufer sind. Die von Käufer formulierten Anmerkungen erlauben es ihm keineswegs, nicht seiner Zahlungsverpflichtung bezüglich der gelieferten Güter nachzukommen.

Der Käufer kann nicht mehr als einen Monat nach Lieferung der Ware Rechtsklage aufgrund von Nichtkonformität erheben, und jede Rechtsklage innerhalb dieser Ausschlussfrist kann nur dann erhoben werden, wenn die Anmerkungen formuliert und zusammen mit den Fotos als Beweismittel innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung der Ware übermittelt wurden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer weder eine Nichtkonformität oder einen sichtbaren Mangel bezüglich der Waren mehr geltend machen noch eine Nichtkonformität oder einen sichtbaren Mangel bezüglich der Waren mehr geltend machen, um sich gegenüber GIP zu verteidigen, wenn Letztere eine Klage zur Zahlung offener Schulden einleitet.

Verborgene Mängel

Unter einem verborgenen Mangel werden Herstellungsfehler verstanden, die die normale Verwendung der Ware unmöglich machen und die vor der Ingebrauchnahme für den Käufer nicht nachweisbar waren („Verborgene Mängel“). GIP stellt den Käufer nach den Gesetzesbestimmungen und unter den folgenden Bedingungen von Verborgenen Mängeln frei:

  • Die Garantie gilt lediglich für Waren, die rechtmäßig in den Besitz des Käufers gelangt sind;
  • Die Garantie gilt lediglich für Waren, die nur von GIP verkauft wurden;;
  • Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz oder die Reparatur der mangelhaften Teile, ohne dass der Käufer, ungeachtet der Ursache, Anspruch auf Schadensersatz erheben kann;
  • Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel und Diebstahl infolge der Lagerung beim Käufer;
  • Die Garantie erstreckt sich nicht auf den ungewöhnlichen Gebrauch der Waren oder den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß den Anleitungen in der Gebrauchsanweisungen, die dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs zur Verfügung gestellt wird;
  • Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die sich aus mangelnder Instandhaltung ergeben;
  • Die Garantie erstreckt sich nicht auf ein vom Käufer gewünschtes Leistungsniveau;
  • Die Gewährleistungsfrist ist auf ein Jahr ab Ingebrauchnahme begrenzt. Es obliegt dem Käufer das Datum der Ingebrauchnahme nachzuweisen. Kann der Käufer nicht nachweisen, dass die Ware weniger als ein Jahr in Gebrauch war, so wird die Ware als länger als ein Jahr in Gebrauch gewesen betrachtet;
  • Der verborgene Mangel wird GIP per Einschreiben innerhalb von 48 Stunden, ab dem Zeitpunkt, ab dem der Käufer Kenntnis über den Mangel erlangt hat, mitgeteilt und mit Fotos des verborgenen Mangels untermauert. In Ermangelung dessen verfällt jegliche Beteiligung von GIP.
  • Im Falle offenstehender Schulden auf Seiten des Käufers ist es GIP immer erlaubt, Reparaturen und/oder Ersatz auszusetzen, bis alle Schulden gezahlt wurden.

Rücksendung/Reparatur

Im Falle einer nichtkonformen Lieferung, eines sichtbaren oder verborgenen Mangels, der effektiv von GIP festgestellt wird, und falls die Bedingungen zum Greifen der Garantie erfüllt werden:

  • Kann der Käufer nur den Ersatz der nichtkonformen Waren einfordern, ohne dass der Käufer Recht auf irgendeinen Schadensersatz oder eine Auflösung dieses Vertrages hat.
  • Die Kosten für die Rücksendung der Ware gehen zu Lasten von GIP, es kann jedoch keine Rücksendung von Waren durchgeführt werden, ohne dass die vorherige und schriftliche Zustimmung von GIP vorliegt. Nur das von GIP gewählte Transportunternehmen ist zur Durchführung der Rücksendung zugelassen. Bei Nichtbeachtung oben aufgeführter Punkte verliert der Käufer das Garantierecht.

Preise

Die auf die Bestellung anwendbaren Preise und Tarife sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Bestellaufgabe durch den Käufer gemäß Artikel 2 gelten. Die Preise und Tarife werden ausschließlich von GIP festgelegt und können jederzeit, ohne rückwirkende Kraft und nur für die Zukunft, von ihr angepasst werden. Die geänderten Preise sind anwendbar, sobald sie dem Käufer mitgeteilt werden. Kein vom Käufer vorgelegtes Dokument kann eine Änderung der Preise oder Tarife bewirken. Die Preise werden ohne Steuern, Lieferkosten und Verpackungskosten dargestellt. Die Darstellung zeigt die Nettopreise, ohne Rabatt an, die zahlbar gemäß den nachfolgend bestimmten Modalitäten sind. Im Falle eines Weiterverkaufs akzeptiert der Käufer als Wiederverkäufer, dass GIP von Zeit zu Zeit Wiederverkaufspreise empfiehlt.

GIP kann für ein Angebot einen Rabatt basierend auf der Gesamtbestellung gewähren. Wenn der Käufer nach der Aufgabe der Bestellung beschließt, eine Anzahl der Waren zurückzuziehen, behält sich GIP das Recht vor, den Rabatt aufzuheben und nachträglich den Standardpreis ohne Rabatt zu berechnen.

Zahlung

Die Zahlung der Waren erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung. Als vollständige Zahlung gilt lediglich der tatsächliche Einzug des gesamten Betrages der ausstehenden Summen. Um bei GIP geltend gemacht werden zu können, muss jeder Protest gegen eine Rechnung innerhalb von acht Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung per Einschreiben an GIP geschickt werden. Dieser Protest muss inhaltlich begründet werden, um gültig zu sein.

Wenn GIP den begründete Verdacht hegt, dass sich der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten befindet, dieser keinerlei Zahlungsfähigkeitsgarantie bietet oder in der Vergangenheit bereits eine oder mehrere Bestellungen nicht fristgerecht an GIP oder andere Verkäufer bezahlt hat, ist GIP berechtigt, die Annahme oder Ausführung der Bestellung bis zur Anzahlung oder bis zum Erhalt des vollständigen Betrages einer zukünftigen Rechnung auszusetzen.

Im Falle der Ablehnung der von GIP aufgestellten Bedingungen durch den Käufer ohne ausreichende Zahlungsfähigkeitsgarantie ist GIP berechtigt, die Fortsetzung der aufgegebenen Bestellungen oder deren Lieferung zu verweigern, ohne dass der Käufer dies als ungerechtfertigte Verkaufsverweigerung ablehnen kann oder Anspruch auf Entschädigung erheben zu können.

Zahlungsverzug

Wenn der Rechnungsbetrag vom Käufer am Fälligkeitstag nicht vollständig bezahlt wurde:

  • muss der Käufer bis zu dem Tag, an dem die Rechnung vollständig beglichen wurde, von Rechts wegen und unverzüglich Zinsen in Höhe von jährlich 12 % entrichten.
  • schuldet der Käufer im Falle der Nichtzahlung eine pauschale Entschädigung von 10 % des Gesamtpreises, mit einem Mindestbetrag von 125,00 EUR und einem Höchstbetrag von 1.500 EUR.
  • kann GIP ihre Kosten für die Beitreibung der offenen Schulden vom Käufer zurückfordern.

Die oben genannten Entschädigungen werden zzgl. des Preises einschließlich Steuern berechnet und sind ungeachtet der Gewährung möglicher Aufschubfristen zu zahlen. GIP behält sich das Recht vor, jede Bestellung oder Lieferung der Waren im Falle einer unbezahlten Bestellung auszusetzen.

Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des auf der Rechnung genannten Preises Eigentum von GIP. Diese Zahlung gilt für alle Schuldforderungen von GIP gegenüber dem Käufer sowie für alle bei GIP gekauften, im Besitz des Käufers befindlichen Waren.

Der Käufer kann Waren, die noch nicht vollständig bezahlt wurden, somit nicht weiterverkaufen. Er darf zu keinem Zeitpunkt eine Sicherheit für unbezahlte Waren bieten, die bei GIP gekauft wurden. Jede im Widerwillen zu diesem Artikel stehende Handlung ist für GIP unwirksam.

Der Käufer verpflichtet sich, die Waren gegen Verlust zu versichern und GIP auf erstes Ersuchen hin Einsicht zur Versicherungspolice zu gewähren. Wenn sich herausstellen sollte, dass der Käufer keine solche oder keine ausreichende Versicherung abgeschlossen hat, behält sich GIP das Recht vor, auf Kosten des Käufers eine Versicherung gegen den Verlust der Waren abzuschließen.

Im Falle einer Nichtzahlung ist GIP berechtigt, ein Verzeichnis aller von ihr verkauften Produkte vom Verkäufer einzufordern, der ihr eine Rücknahme dieser Waren gestatten muss. Der Käufer verpflichtet sich dazu, unverzüglich die nötigen Schritte zu unternehmen, und räumt GIP das Recht ein, seine Lagerräume zu betreten, um die Waren zurückzunehmen.

Haftung

Mit Ausnahme der Gewährleistung für verborgene Mängel kann die Haftung von GIP nur bei Betrug, vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.

GIP ist ausschließlich haftbar für direkte Schäden. GIP ist nie haftbar für indirekte Schäden, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf Folgeschäden, Gewinnausfall, verpasste Einsparungen sowie Schäden an Dritten. In jedem Fall ist die Haftung von GIP auf Schäden, die sich aus den gelieferten Waren oder aus einer gegen GIP begangenen widerrechtlichen Handlung ergeben, in jedem Fall auf die Beträge beschränkt, für die GIP versichert ist.

Sollte GIP von Dritten belangt werden, wird der Käufer GIP gänzlich schützen.

Höhere Gewalt

Unter höhere Gewalt wird jede Handlung verstanden, die sich der Kontrolle der Parteien entzieht und die sie vernünftigerweise nicht vorhersehen oder vermeiden konnten und die es ihnen unmöglich macht, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.

Folgendes wird unter anderem mit Situationen höherer Gewalt gleichgestellt, die es GIP nicht ermöglichen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen: General- oder Teilstreiks des Personals oder der üblichen Lieferanten und Transportunternehmen, Feuer, Überschwemmung, Krieg, technische Mängel in der Produktionslinie, Epidemien, Straßenblockaden oder -absperrungen, eine Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung oder jede andere Ursache, die GIP oder ihre Rohstofflieferanten an der Lieferung des Produkts hindert.

In diesem Fall wird GIP den Käufer über die Situation höherer Gewalt und die sofortige Aussetzung der Verpflichtungen der Parteien von Rechts wegen und ohne Anspruch auf Entschädigung informieren. Im Falle endgültiger höherer Gewalt wird der Vertrag aufgelöst, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat.

Unteilbarkeit

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AB für nichtig erklärt werden, so berührt diese Nichtigkeit in keinem Fall die übrigen Bestimmungen der AB oder den Vertrag in seiner Gesamtheit.

Geistiges Eigentum

Alle technischen Dokumente, Technik oder Waren, auf denen geistige Eigentumsrechte von GIP ruhen, sind GIP auf erstes Ersuchen hin zurückzugeben und können nicht veräußert, kopiert, verwendet oder vertrieben werden, ohne dass die vorherige schriftliche Zustimmung von GIP vorliegt.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf die vertragliche Beziehung zwischen GIP und dem Käufer ist ausschließlich das belgische Recht anwendbar. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Jede Rechtsstreitigkeit zwischen GIP und dem Käufer wird ausschließlich den Gerichten von Oudenaarde anhängig gemacht.

Annahme durch den Käufer

Der Käufer bestätigt, die aktuellen AB zur Kenntnis genommen zu haben und erklärt sein ausdrückliches Einverständnis damit. Der Käufer verzichtet auf das Recht, sich auf irgendein Dokument zu berufen, das im Widerspruch mit diesen AB steht, wie einschließlich seine eigenen allgemeinen Bedingungen.